Kategorie: Aktuell

Der Antrag einer Bundesbeamtin auf Aussetzung ihrer vorläufigen Dienstenthebung bleibt auch vor dem Oberverwaltungsgericht ohne Erfolg; lediglich die Höhe der vorläufig einbehaltenen Dienstbezüge wird vom Oberverwaltungsgericht beanstandet

Die Antragstellerin war bis Juli 2016 Leiterin der bremischen Außenstelle einer Bundesbehörde. In einem ersten Disziplinarverfahren wurden mit Disziplinarverfügung vom 23.03.2017 wegen eines begangenen Dienstvergehens ihre Dienstbezüge für 18 Monate um 10% gekürzt. Die Antragstellerin legte gegen die Disziplinarverfügung keine Rechtsbehelfe ein. Im April 2018 leitete die Bundesbehörde gegen die Antragstellerin ein zweites Disziplinarverfahren ein. […]