Mülheim durfte Grundsteuer-Hebesatz von 640 % auf 890 % erhöhen
Die Stadt Mülheim an der Ruhr durfte den Hebesatz der Grundsteuer B für das Veranlagungsjahr 2019 von 640 % auf 890 % erhöhen. Das hat der 14. Senat des Oberverwaltungsgerichts mit heute verkündetem Urteil entschieden. Der Kläger ist Eigentümer eines in Mülheim belegenen Grundstücks. Die Grundsteuer B erhöhte sich für ihn aufgrund der Änderung für […]