Behörden müssen regelmäßig keine Wartezeit vor dem Abschleppen eines unberechtigt an einem Taxenstand (Verkehrs-)Zeichen 229 abgestellten Fahrzeugs einhalten
09.04.2014 Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass eine kostenpflichtige Abschleppmaßnahme bei einem Fahrzeug, das verbotswidrig an einem mit einem absoluten Haltverbot ausgeschilderten Taxenstand (Verkehrs-)Zeichen 229 abgestellt wurde, regelmäßig auch ohne Einhaltung einer bestimmten Wartezeit eingeleitet werden darf. Der Kläger, ein selbstständiger Reisebusunternehmer, wollte die Aufhebung von Kostenbescheiden erreichen, mit denen er zur Zahlung […]