Nicht nur Sprossenfenster in Neustadter Denkmalzone zulässig
26.03.2014 Der Eigentümer eines Gebäudes, das in der Denkmalzone „Theodor-Heuss-Straße“ in Neustadt an der Weinstraße liegt, ist bei der Sanierung des Fachwerkgiebels nicht verpflichtet, nur zweiflügelige Sprossenfenster zu verwenden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz. Der Kläger beantragte zur geplanten Sanierung seines in der genannten Denkmalzone gelegenen Gebäudes eine bau- und denkmalschutzrechtliche Genehmigung. Die […]