Begrenzt dienstfähige Beamte müssen besser besoldet werden als im gleichen Umfang teilzeitbeschäftigte Beamte
27.03.2014 Beamte, die aus gesundheitlichen Gründen nur noch zeitanteilig Dienst leisten können (begrenzte Dienstfähigkeit), müssen besser besoldet werden als teilzeitbeschäftigte Beamte. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden. Die Klägerin, eine verbeamtete Lehrerin, ist begrenzt dienstfähig mit 60 % der regelmäßigen Arbeitszeit. Sie erhält wie ein entsprechend teilzeitbeschäftigter Beamter 60 % der vollen Besoldung. […]