Kategorie: Aktuell

Abschiebung eines Asylbewerbers nach Italien rechtmäßig: Keine systemischen Mängel des Asylverfahrens in Italien

06.03.2014 Asylbewerber, für deren Asylverfahren Italien der zuständige Mitgliedstaat der Europäischen Union ist, haben keinen Anspruch auf Durchführung eines Asylverfahrens in der Bundesrepublik Deutschland. Weder das italienische Asylverfahren noch die Aufnahmebedingungen in Italien leiden an systemischen Mängeln, auf Grund derer ihnen dort eine menschenunwürdige Behandlung droht. Daher sind Abschiebungen nach Italien nicht zu beanstanden. Dies […]