Heidelberg: Die Gegner des Bebauungsplans „Eleonorenhaus“ bleiben vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg erfolglos
04.02.2014 Der 3. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) hat mit den heute verkündeten Normenkontrollurteilen vom 29. Januar 2014 die Anträge mehrerer Bürger und des NABU Heidelberg (Antragsteller), den Bebauungsplan „Handschuhsheim-Mühltalstraße 101, Areal ehemaliges Eleonorenhaus“ für unwirksam zu erklären, abgelehnt. Zur Begründung hat der Vorsitzende des 3. Senats im Rahmen der Urteilsverkündung im Wesentlichen ausgeführt, die […]