Rathausstraße in Flensburg darf nicht gesperrt werden
Das hat die 3. Kammer heute in einem Urteil entschieden. Anlass war die bereits im Eilverfahren durch beide Gerichtsinstanzen gegangene Beschränkung des Straßenverkehrs von der Einmündung der Rathausstraße in den Straßenzug Nordergraben/Südergraben bis zur ZOB-Kreuzung auf den Anlieger-, Linien- und Radverkehr. Die zuständige Kammer hatte damals beschlossen, dass diese Sperrung rechtswidrig war (zur Pressemitteilung vom […]