Wimsheim: Auch das erneute Bürgerbegehren zum Gewann „Breitloh West II“ ist unzulässig
14.01.2014 Mit Beschluss vom 14.01.2014 hat die 9. Kammer des Verwaltungsgerichts Karlsruhe es erneut abgelehnt, Mitunterzeichnern der “Bürgerinitiative Wimsheim“ vorläufigen Rechtsschutz im Zusammenhang mit einem von der Bürgerinitiative beantragten Bürgerbegehren zu gewähren. Hintergrund des Bürgerbegehrens ist die Absicht der Gemeinde Wimsheim, eine am südwestlichen Ortsrand von Wimsheim gelegene Grundstücksteilfläche, welche im Flächennutzungsplan bereits als gewerbliche […]