Stuttgart 21: Eilantrag gegen 2. Planänderung für Fildertunnel abgelehnt
14.11.2013 Die zweite Änderung des Planes für die Umgestaltung des Bahnknotens Stuttgart im Abschnitt 1.2 (Fildertunnel) wird nicht auf Antrag des Eigentümers eines Grundstücks in Stuttgart-Degerloch (Antragsteller) vorläufig ausgesetzt. Das hat der 5. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) mit Beschluss vom 11. November 2013 entschieden und einen Eilantrag des Antragstellers abgelehnt. Gegenstand der zweiten Planänderung, […]