Klage gegen Vergnügungssteuer für ‚Tantra-Massage‘ abgewiesen
07.11.2013 Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 06. November 2013 (siehe Pressemitteilung vom 30.10.2013) die Klageder Betreiberin eines Massagestudios gegen die Heranziehung zu Vergnügungssteuern für „Tantra-Massagen“ durch die Landeshauptstadt Stuttgart abgewiesen (Az.: 8 K 28/13). Die 8. Kammer des Verwaltungsgerichts erachtet die Festsetzung einer Vergnügungssteuer für den Betrieb der Klägerin durch […]