Berlin unterliegt im Streit um Grundstücke des „Rückfallvermögens“
11.09.2013 Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute in einem Musterverfahren entschieden, dass dem Land Berlin keine Ansprüche gegen die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) wegen solchen Grundstücken zustehen, die vor 1945 vom ehemaligen Staat Preußen dem Deutschen Reich unentgeltlich überlassen worden waren („Rückfallvermögen“) und die zum 1. Januar 2005 vom Bund ins Eigentum der BImA gelangt sind. Für […]