Stadt Stuttgart verliert im Streit um Gebühr für verdachtsunabhängige Vor-Ort-Waffenkontrolle
PRESSEMITTEILUNG vom 14.08.2013 Die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart hat unter dem Vorsitz von Dr. Walter Nagel mit Urteil vom 13. August 2013 der Klage eines Waffenbesitzers/Jägers gegen einen Gebührenbescheid der Landeshauptstadt Stuttgart stattgegeben, durch den er wegen einer verdachtsunabhängigen Vor-Ort-Waffenkontrolle, die ohne Beanstandung blieb, zu einer Gebühr in Höhe von 210 EUR herangezogen worden […]