Beschwerde der Stadt Leimen gegen Bürgerbegehren „Gelände des Alten Sportplatzes“ im Eilrechtsschutz erfolgreich
06.03.2013 Die Zulässigkeit des vom Antragsteller initiierten Bürgerbegehrens „Sind Sie dafür, dass das Gelände des Alten Sportplatzes in Leimen im Eigentum der Stadt verbleibt und die dort befindlichen Bäume erhalten werden?“ kann im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nicht festgestellt werden. Dies entschied der für das Gemeinderecht zuständige 1. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) mit Beschluss […]