Kategorie: Aktuell

Aufenthaltstitel zur Familienzusammenführung auch in Patchworkfamilien möglich

30.07.2013 Ein Ausländer, der in Deutschland in einer Patchworkfamilie mit seiner Partnerin und Kindern zusammenlebt, kann in einem außergewöhnlichen Härtefall einen Aufenthaltstitel beanspruchen, wenn dies erforderlich ist, um eine Verletzung von Art. 6 GG zu vermeiden. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden. Der 40jährige Kläger, der illegal nach Deutschland eingereist ist, und seine […]