Keine Vergnügungssteuer auf PCs im Internet-Café
28.02.2013 Die 8. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart hat unter dem Vorsitz des Vizepräsidenten des VG Stuttgart, Wolfgang Gaber, mit Urteil vom 06.02.2012 entschieden, dass der Betreiber eines Internet-Cafés, in dem PCs ausschließlich zum Zwecke der Kommunikation und nicht zum Spielen bereit gehalten werden, nicht zur Vergnügungssteuer herangezogen werden darf (Az.: 8 K 1993/12). Der Kläger […]