Unzulässige Vermarktung eines Weins als „bekömmlich“ wegen „sanfter Säure“
14.02.2013 Die Etikettierung und Bewerbung eines Weins als „bekömmlich“ in Verbindung mit dem Hinweis auf eine „sanfte Säure“ ist wegen Verstoßes gegen europäisches Recht unzulässig. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden. Die Klägerin, eine Winzergenossenschaft aus Rheinland-Pfalz, vermarktet Weine der Rebsorten Dornfelder und Grauer/Weißer Burgunder unter der Bezeichnung „Edition Mild“ mit dem Zusatz […]