Bundesnachrichtendienst muss die Unterlagen über Adolf Eichmann nicht ohne Schwärzungen vorlegen
27.06.2013 Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute die Klage eines Journalisten abgewiesen, ihm alle Unterlagen des Bundesnachrichtendienstes über Adolf Eichmann ungeschwärzt zugänglich zu machen. Der Kläger stützt sein Einsichtsverlangen auf das Bundesarchivgesetz, das grundsätzlich auch die archivwürdigen Unterlagen des Bundesnachrichtendienstes erfasst. Der Bundesnachrichtendienst hat im Klageverfahren einen Teil der Unterlagen vorgelegt. Die Vorlage weiterer Unterlagen […]