1,6 Promille Blutalkohol spricht für Alkoholmissbrauch; Fahrerlaubnis nur nach medizinisch-psychologischer Begutachtung
30.08.2012 1,6 Promille Blutalkoholkonzentration 35 Minuten nach einer Trunkenheitsfahrt spricht für Alkoholmissbrauch und kann im Verfahren über die Neuerteilung der vom Strafgericht entzogenen Fahrerlaubnis Zweifel an der Fahreignung begründen. Die Zweifel sind nur durch ein medizinisch-psychologisches Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle auszuräumen, das der Fahrerlaubnisbewerber auf Anordnung der Fahrerlaubnisbehörde beibringt. Die Behörde muss die zu […]