Privatisierung der Bewährungshilfe in Baden-Württemberg verletzt keine Rechte der beamteten Bewährungshelfer
05.02.2013 Die gesetzliche Übertragung von Weisungs- und Aufsichtsrechten sowie sonstigen Dienstherrenbefugnissen auf einen freien Träger im Rahmen der Privatisierung der Bewährungs- und Gerichtshilfe in Baden-Württemberg verletzt keine Rechte der beamteten Bewährungshelfer. Das hat der 4. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) mit einem heute bekannt gegebenen Urteil aufgrund mündlicher Verhandlung vom 22. Januar 2013 entschieden. Der […]