Keine Berichterstattung über bloße Verdachtsfälle im Verfassungsschutzbericht des Bundes
26.06.2013 Das Bundesverfassungsschutzgesetz ermächtigt das Bundesministerium des Innern nicht, in seinen Verfassungsschutzbericht auch solche Vereinigungen aufzunehmen, bei denen zwar tatsächliche Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung vorliegen, solche Bestrebungen aber noch nicht sicher festgestellt werden können (sogenannte Verdachtsfälle). Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden. Der Kläger, die Bürgerbewegung pro Köln, beteiligt […]