In Heimen mit pflegedürftigen Bewohnern muss auch nachts eine Fachkraft ständig aktiv im Dienst sein. Eine bloße Nachtbereitschaft genügt nicht.
27.08.2012 Das hat das Verwaltungsgericht Stuttgart mit nun rechtskräftigen Beschluss vom 24.04.2012 entschieden und den Eilantrag einer Pflegeeinrichtung (Antragstellerin) gegen eine im Wege der Heimaufsicht ergangenen gleichlautenden Anordnung des (vom Landratsamt Rems-Murr-Kreis vertretenen) Landes Baden-Württemberg zurückgewiesen (Az.: 4 K 897/12). Die Antragstellerin betreibt u.a. eine Behindertenwohnstätte für Schwerstbehinderte mit 38 Einzelzimmern. Das Landratsamt Rems-Murr-Kreis gab […]