Privater Badesteg im Schilf des Bodenseeufers unzulässig
20.08.2012 Im Schilf der Flachwasserzone des Bodensees sind private Badestege typischerweise unzulässig. Die damit verbundene Einschränkung des Eigentums ist entschädigungslos hinzunehmen. Das hat der für das Wasserrecht zuständige 3. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) in einem Beschluss vom 10.07.2012 bestätigt. Damit blieb der Antrag eines Grundstückseigentümers (Kläger) erfolglos, die Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts […]