Kein Anspruch von beamteten Lehrern auf Aufwendungsersatz für häusliches Arbeitszimmer
24.01.2013 Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute über drei Revisionen entschieden, in denen beamtete Lehrer an Gymnasien in Niedersachsen insbesondere geltend machten, sie hätten gegenüber ihrem Dienstherrn einen Anspruch auf Erstattung der Aufwendungen für die Vorhaltung eines häuslichen Arbeitszimmers einschließlich notwendiger Arbeitsmaterialien. Es hat die Revisionen zurückgewiesen und damit die Entscheidungen der Vorinstanzen, die die […]