Meldebescheinigung als unbestreitbare Information über einen Verstoß gegen das unionsrechtliche Wohnsitzerfordernis
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass die in einem anderen EU-Mitgliedstaat erteilte Fahrerlaubnis in Deutschland nicht anerkannt werden muss, wenn sich aus einer aus dem Ausstellermitgliedstaat beigebrachten Meldebescheinigung ergibt, dass der Inhaber dieser Fahrerlaubnis zum Zeitpunkt der Fahrerlaubniserteilung dort nicht seinen ordentlichen Wohnsitz hatte. Die Klägerin, der die deutsche Fahrerlaubnis entzogen und die […]