Ein Asylbewerber darf nicht nach Italien überstellt werden, da ihm dort menschenunwürdige Behandlung droht
12.07.2012 Das hat das Verwaltungsgericht Stuttgart mit Beschluss vom 02.Juli 2012 entschieden und auf den Eilantrag einer Asylbewerberfamilie (Antragsteller) die Bundesrepublik Deutschland dazu verpflichtet, die Antragsteller nicht nach Italien zu überstellen, da ihnen dort aufgrund systemischer Mängel des Asylverfahrens und der Aufnahmebedingungen die Gefahr einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung droht. Weiter wurde die (vom Bundesamt […]