Kategorie: Aktuell

Stadt Freiburg: Vergnügungssteuer für Gewinnspielautomaten in Höhe von 18% der Nettokasse rechtmäßig

02.01.2013 Der in der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Freiburg vom 10. Mai 2011 bestimmte Steuersatz in Höhe von 18% der elektronisch gezählten Nettokasse für Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeit ist rechtmäßig. Das hat der für das kommunale Abgabenrecht zuständige 2. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) mit einem den Beteiligten jetzt zugestellten Urteil vom 13. Dezember 2012 entschieden und […]