Kategorie: Aktuell

Sachgrundlose Befristung und „Zuvor-Beschäftigung“

Fachgebiet Arbeitsrecht | Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts Der Möglichkeit, ein Arbeitsverhältnis ohne Sachgrund bis zu zwei Jahre zu befristen, steht eine frühere Beschäftigung des Arbeitnehmers nicht entgegen, wenn diese mehr als drei Jahre zurückliegt. Nach § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG ist die Befristung eines Arbeitsvertrags ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes bis zur Dauer von […]