Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber im Gewerbegebiet grundsätzlich unzulässig
04.04.2013 Eine Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber ist in einem Gewerbegebiet grundsätzlich nicht zulässig, weil sie wohnähnlichen Charakter hat. Daher darf eine Baugenehmigung der Stadt Fellbach (Antragsgegnerin) zur Nutzung eines Gebäudes im Gewerbegebiet „Handwerkergebiet“ in Fellbach-Oeffingen als Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber vorerst nicht vollzogen werden. Das hat der 8. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) mit einem heute veröffentlichten […]