Keine Beschränkung der Beihilfefähigkeit von Arzneimitteln auf Festbeträge im bisherigen Bundesbeihilferecht
08.11.2012 Das bis September 2012 geltende Beihilferecht des Bundes enthielt keine Rechtsgrundlage, welche die Beihilfefähigkeit der Aufwendungen für Arzneimittel auf einen Festbetrag beschränkte. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute in drei Verfahren entschieden. Die Kläger sind Versorgungsempfänger. Sie haben im Krankheitsfall nach beamtenrechtlichen Vorschriften Anspruch auf Gewährung von Beihilfe u.a. zu den Arzneimittelkosten gegen […]