Kein Offroad-Park in Nierstein
Die geplante Errichtung eines Offroad-Parks in Nierstein ist bauplanungsrechtlich unzulässig. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz. Die Klägerin, eine Firma aus Rheinhessen, beantragte die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb eines Offroad-Parks – hauptsächlich für geländegängige Fahrzeuge und Motorräder – auf einem ehemals militärisch genutzten Areal, das im Außenbereich der […]