Südumfahrung Kehlen: Planfeststellungsbeschluss rechtmäßig; kein zusätzlicher Lärmschutz
22.10.2012 Der Planfeststellungsbeschluss des Regierungspräsidiums Tübingen für den (teilweisen) Neubau der Kreisstraße 7725 – Südumfahrung Kehlen – sowie den Umbau der Knotenpunkte zwischen der Bundesstraße 30 und der Landesstraße 333 ist rechtmäßig. Das Regierungspräsidium ist auch nicht zur Anordnung zusätzlicher Lärmschutzmaßnahmen verpflichtet. Das hat der 5. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) mit einem heute bekannt […]