Rauchfrei Bowlen
17.10.2012 Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat mit Beschluss vom 10.10.2012 den Eilantrag des Betreibers (Antragsteller) eines Bowling-Zentrums gegen das ihm von der Stadt Fellbach verhängte Rauchverbot wegen Verstößen gegen Vorschriften des Nichtraucherschutzes abgelehnt (Az.: 4 K 3007/12). Der Antragsteller betreibt mit Gaststättenerlaubnis ein Bowling-Zentrum. In den – nicht abgeschlossenen – Theken- Bowling- und Billardbereichen ermöglicht er […]