Verteilung von Zuwendungen an Stadtratsfraktionen nur nach Fraktionsstärke benachteiligt kleinere Fraktionen gleichheitswidrig
05.07.2012 Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass die Finanzierung der Geschäftsführung von Ratsfraktionen, deren Höhe sich nur nach der jeweiligen Anzahl der Fraktionsmitglieder richtet, kleinere Fraktionen diskriminiert. Die Sächsische Gemeindeordnung sieht vor, dass die Ratsfraktionen zu ihren sächlichen und personellen Aufwendungen finanzielle Zuwendungen aus dem Haushalt der Gemeinde erhalten können. Die Stadt Chemnitz […]