Keine Rechtsverletzung Drittbetroffener durch Regelungen der Bundesnetzagentur über die Vergabe von Frequenzen
10.10.2012 Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass sich die Regelungswirkung von Anordnungen der Bundesnetzagentur über die Durchführung eines der Zuteilung von Frequenzen vorangehenden Vergabeverfahrens und die Festlegung von Frequenznutzungsbestimmungen als Teil der Vergabebedingungen auf solche Unternehmen beschränkt, die sich um die Zuteilung der zu vergebenden Frequenzen bewerben, nicht dagegen auf Drittbetroffene erstreckt, die […]