Kategorie: Aktuell

Mindestaltersgrenzen für den Einstieg in eine Beamtenlaufbahn verfassungswidrig

27.09.2012 Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass eine Vorschrift in einer Laufbahnverordnung, die eine Mindestaltersgrenze – hier 40 Jahre – für einen Aufstieg in eine höhere Laufbahn vorschreibt, verfassungswidrig ist. Den Klägerinnen, zwei Steuerhauptsekretärinnen in der Finanzverwaltung des Saarlandes, war die Zulassung zum Aufstieg für besondere Verwendungen für Steuerbeamte verweigert worden, weil sie noch […]