Gemeinden dürfen Dauerwohnen und Fremdenbeherbergung in ein prozentuales Verhältnis setzen
Der 1. Senat des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts hat heute nach einer mündlichen Verhandlung den Normenkontrollantrag einer Privatperson gegen den Bebauungsplans Nr. 9 der Gemeinde Sankt Peter-Ording abgelehnt (Az.: 1 KN 1/21). Mit einer Änderung des Bebauungsplans hat Sankt Peter-Ording für das Gebiet „Störtebeker Straße“, einschließlich der Grundstücke „Am Deich 10 bis 12“ sowie „Helgoländer Straße 22, […]