Kategorie: Aktuell

Soldatin der Bundeswehr hat Anspruch auf Übernahme der Kosten für eine künstliche Befruchtung

07.09.2012 Die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung der Bundeswehr dient nicht nur zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Dienst- und Einsatzfähigkeit von Soldatinnen und Soldaten. Bei einer organisch bedingten Sterilität umfasst sie daher auch medizinische Leistungen für eine künstliche Befruchtung in Form der sogenannten homologen In-vitro-Fertilisation (IVF). Das hat der 2. Senat des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) mit einem jetzt […]