Bebauungsplan Nr. 55 „Klinikum Robert Koch“ der Stadt Gehrden ist rechtmäßig
Der 1. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat mit Urteil vom 15. Januar 2025 einen Normenkontrollantrag gegen den Bebauungsplan Nr. 55 „Klinikum Robert Koch“ der Stadt Gehrden abgelehnt (Az.: 1 KN 71/23). Mit dem Bebauungsplan schafft die Stadt Gehrden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen Neubau des Bettenhauses auf dem bestehenden Gelände des Krankenhauses. Der Neubau, der […]