Oberbürgermeister der Stadt Radebeul musste Anfrage eines Stadtrats zur Benennung der Mohrenstraße beantworten
Der Oberbürgermeister der Stadt Radebeul musste die Anfrage eines Stadtrats zur Benennung der Mohrenstraße in Radebeul beantworten. Dies hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht mit Urteil vom 27. November 2024 entschieden. Der Kläger, ein Stadtrat der Stadt Radebeul, wollte von dem beklagten Oberbürgermeister anlässlich einer öffentlichen Diskussion zu einer möglichen Umbenennung der Radebeuler Mohrenstraße wissen, ob der […]