Bundesverwaltungsgericht bestätigt Berliner Abschiebungsanordnung gegen einen irakischen Gefährder
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute die Klage eines islamistischen Gefährders gegen eine Abschiebungsanordnung der Berliner Senatsverwaltung für Inneres und Sport abgewiesen. Dem Kläger, ein im Jahr 1999 geborener irakischer Staatsangehöriger, war im April 2016 die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt worden. Im April 2018 wurde die Zuerkennung – bislang nicht bestandskräftig – mit der Begründung widerrufen, er […]