Kategorie: Aktuell

Camp im Altonaer Volkspark anlässlich des G20-Gipfels war keine Versammlung

Bei einem deutlichen Übergewicht von Beherbergungsinfrastruktur (Schlafzelte, Sanitär- und Versorgungseinrichtungen) ist ein „Protestcamp“ unabhängig von seiner konzeptionellen Ausrichtung keine durch Art. 8 GG geschützte Versammlung. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden. Gegenstand des Revisionsverfahrens war die versammlungsrechtliche Beurteilung des Protestcamps „Eine andere Welt ist möglich“ im Altonaer Volkspark anlässlich des G20-Gipfels in Hamburg […]