Kategorie: Aktuell

Nur tatsächlich gezahlte Beiträge mindern die Gebühr

Der 9. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg hat die Schmutzwassergebührensatzung der Stadt Falkensee vom 7. Dezember 2017 für unwirksam erklärt. Dabei ist er bei der Auslegung des brandenburgischen Kommunalabgabengesetzes (KAG) nicht dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Oktober 2023 (9 CN 3.22) gefolgt. Die Gebühren für die Trinkwasserversorgung und die Abwasserkanalisation enthalten rechnerisch Kostenanteile für Abschreibung […]