Keine Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst von Bewerbern, die sich aktiv gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung betätigen
Mindestanforderungen im Hinblick auf die Verfassungstreuepflicht muss auch der Bewerber für einen nicht im Beamtenverhältnis ausgestalteten juristischen Vorbereitungsdienst erfüllen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden und das Begehren eines sich aktiv für die Partei „Der III. Weg“ betätigenden Klägers zurückgewiesen. Der Kläger bewarb sich nach Abschluss seines rechtswissenschaftlichen Studiums beim Oberlandesgericht Bamberg um […]