Erwähnung der Partei Alternative für Deutschland, Landesverband Sachsen, im sächsischen Verfassungsschutzbericht 2020 war rechtmäßig
Das Verwaltungsgericht Dresden hat mit einem heute den Beteiligten bekanntgegebenen Urteil entschieden, dass die Erwähnung der Partei Alternative für Deutschland, Landesverband Sachsen, im Verfassungsschutzbericht 2020 rechtmäßig war. Im Verfassungsschutzbericht 2020 des Landesamts für Verfassungsschutz wurde »Der Flügel« als extremistischer Personenzusammenschluss innerhalb der Partei Alternative für Deutschland (AfD) im Abschnitt über Rechtsextremismus erwähnt. Dort waren Ausführungen […]