Erfolgreicher Normenkontrollantrag gegen Ausweisung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen in Bad Berleburg
Der Teilflächennutzungsplan „Windenergie“ der Stadt Bad Berleburg ist unwirksam, soweit damit die Errichtung von Windenergieanlagen außerhalb von Konzentrationszonen ausgeschlossen werden soll. Das hat das Oberverwaltungsgericht in einem Normenkontrollverfahren entschieden und damit seine vorläufige Einschätzung im zugehörigen Eilverfahren (Beschluss vom 17.06.2024, Az.: 22 B 286/24.NE) bestätigt. Der Anfang 2024 bekanntgemachte Teilflächennutzungsplan „Windenergie“ stellt insgesamt zwölf Vorrangzonen […]