Kein Baustopp für Wohngebäude in Mainzer Stadtteil Hartenberg-Münchfeld
Ein dreigeschossiges Wohngebäude im Mainzer Stadtteil Hartenberg-Münchfeld darf weitergebaut werden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz in einem Eilrechtsschutzverfahren. Der Antragsteller ist Eigentümer eines mit einem Wohngebäude bebauten Grundstücks im Mainzer Stadtteil Hartenberg-Münchfeld. Für das Nachbargrundstück wurde dem Beigeladenen – nach Abriss eines Einfamilienhauses – eine Baugenehmigung zur Errichtung eines dreigeschossigen Mehrfamilienhauses mit zehn […]