OVG bestätigt: Kein Eilrechtsschutz gegen künftige Genehmigungen für Waffenlieferung an Israel
Das Verwaltungsgericht Berlin hatte es mit Beschlüssen vom 10. Juni 2024 abgelehnt, der Bundesregierung im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes die Genehmigung von Waffenlieferungen an Israel zu untersagen (vgl. Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Berlin Nr. 16/24 vom 11. Juni 2024). Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat diese Entscheidung nunmehr bestätigt und die gegen einen der drei erstinstanzlichen Beschlüsse eingelegte […]