Kategorie: Aktuell

BayVGH: Versammlungsrechtliches Verbot der Parole „From the river to the sea“ im Einzelfall rechtmäßig

Mit Beschluss vom heutigen Tag hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) in einem Eilverfahren eine von der Landeshauptstadt München ausgesprochene Versamm- lungsbeschränkung hinsichtlich der Parole „From the river to the sea“ als voraussichtlich rechtmäßig erachtet und die Beschwerde des Anmelders zurückgewiesen. Die Versammlung soll am morgigen Samstag, dem 10. August 2024, ab 16 Uhr auf dem […]