Ehemaliges Didier-Gebäude in Wiesbaden darf als Flüchtlingsunterkunft genutzt werden
Der 4. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs hat mit Beschluss vom 24. Juli 2024 entschieden, dass das ehemalige Didier-Gebäude in Wiesbaden als Flüchtlingsunterkunft genutzt werden darf. Mit Bescheid vom 29. Februar 2024 hatte die Landeshauptstadt Wiesbaden eine bis zum 1. März 2031 befristete Genehmigung für die Umnutzung des zuvor vom Regierungspräsidium Darmstadt genutzten, denkmalgeschützten Gebäudes in […]