BayVGH: Namentliche Protokollierung ausschließlich der Nein-Stimmen bei Gemeinderatsbeschlüssen ist unzulässig
Mit Beschluss vom 10. Juli 2024 hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) entschieden, dass die Praxis des Stadtrats der Stadt Windischeschenbach, bei namentli-cher Abstimmung nur die mit „Nein“ stimmenden Ratsmitglieder im Protokoll namentlich aufzuführen, rechtswidrig ist. Nach einer kommunalaufsichtlichen Überprüfung dieser Praxis forderte das Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab die Stadt auf, die zugrundeliegende Regelung aus […]